Das Hessengeld ist eine Förderung des Landes Hessen zur Unterstützung von Immobilienkäufern und zur Belebung des Wohnungsmarktes. Die Förderung dient als Entlastung bei der Grunderwerbsteuer und kann für Käufe ab dem 01. März 2024 (Stichtag der Beurkundung) rückwirkend beantragt werden. Die wichtigsten Eckpunkte:
Förderbetrag
Pro Käufer gibt es 10.000 €, maximal jedoch 20.000 € pro Immobilie. Zusätzlich werden 5.000 € für jedes Kind unter 18.Jahren gewährt, das in die Immobilie mit einzieht.
Begrenzung
Der Zuschuss ist auf die Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer begrenzt.
Voraussetzung
Die Grunderwerbsteuer muss vor der Beantragung vollständig bezahlt worden sein.
Auszahlung
Der Zuschuss wird in 10 gleichen Jahresraten ausgezahlt.
Antragstellung
Die Beantragung des Hessengeldes erfolgt online über das Kundenportal der WI Bank.
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